Die AGB für den gewerblichen Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DT
Computersysteme - Dennis Thoben
§ 1 Geltung der
allgemeinen Bedingungen
1.1 Die
Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma DT Computersysteme - Dennis
Thoben erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit
Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als
angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere
Einkaufsbedingungen, wird hiermit bereits widersprochen, d.h. sie werden
auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei
uns ausdrücklich widersprechen.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und
Vertragsschluss
2.1 Die Angebote
der Firma DT Computersysteme - Dennis Thoben sind freibleibend und
unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der
Firma DT Computersysteme - Dennis Thoben. Das gleiche gilt für Ergänzungen,
Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die
schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2.2 Die Verkaufsangestellten der Firma DT Computersysteme - Dennis Thoben sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2.3 Überschreitet der Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
§ 3 Preise
3.1 Die Preise
verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zzgl. der jeweils am
Auslieferungstag gültigen Umsatzsteuer, Porto, Fracht sowie Versicherungs-
und Logistikkosten wie folgt:
Entsorgungs- u. Verpackungspauschale:
EURO 1,50 zzgl. MwSt. / DM 2,93 zzgl. MwSt.
Frachtkostenpauschale bis zu einem Auftragswert von Euro 1.000,00:
EURO 10,00 zzgl. MwSt. / DM 19,56 zzgl. MwSt.
Frachtkostenpauschale ab einem Auftragswert von Euro 3.000,00:
frei Haus innerhalb Bundesrepublik Deutschland.
Fracht-/Transportversicherung:
0,75% vom Rechnungswert.
soweit Letzteres vom Käufer nicht ausdrücklich schriftlich widersagt wird,
ab Lager Rastede.
§ 4 Liefer- und
Leistungszeit
4.1 Termine und
Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und
Liefertermine durch DT Computersysteme - Dennis Thoben steht unter dem
Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von DT Computersysteme
- Dennis Thoben durch Zulieferanten und Hersteller.
4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Firma DT Computersysteme - Dennis Thoben die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung oder behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Firma DT Computersysteme - Dennis Thoben oder deren Unterlieferanten eintreten - hat die Firma DT Computersysteme - Dennis Thoben auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma DT Computersysteme - Dennis Thoben, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Die Firma DT Computersysteme - Dennis Thoben ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
§ 5
Annahmeverzug
5.1 Für die
Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist DT Computersysteme - Dennis Thoben
berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers
einzulagern. DT Computersysteme - Dennis Thoben kann sich hierzu auch einer
Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
5.2 Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an DT Computersysteme - Dennis Thoben als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens jedoch Euro 50,00 zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann DT Computersysteme - Dennis Thoben Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
5.3 Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann DT Computersysteme - Dennis Thoben die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. DT Computersysteme - Dennis Thoben ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 6 Liefermenge
6.1 Sichtbare
Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen
innerhalb von 2 Tagen nach Warenerhalt DT Computersysteme - Dennis Thoben
und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch
den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie
Umhüllung und Verladung.
§ 7
Gefahrenübergang
7.1 Die Gefahr
geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der
Firma DT Computersysteme - Dennis Thoben oder eines von der Firma DT
Computersysteme - Dennis Thoben Beauftragten verlassen hat. Falls der
Versand ohne Verschulden der Firma DT Computersysteme - Dennis Thoben
unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf
den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der
Transportkosten durch DT Computersysteme - Dennis Thoben hat keinen Einfluss
auf den Gefahrenübergang.
§ 8
Gewährleistung
8.1 Die Firma DT
Computersysteme - Dennis Thoben gewährleistet, dass die Produkte frei von
Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24
Monate.
8.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Firma DT Computersysteme - Dennis Thoben nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
8.3 Der Käufer muss der Firma DT Computersysteme - Dennis Thoben Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Firma DT Computersysteme - Dennis Thoben unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
8.4 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
8.5 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennr. und einer Kopie der Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die Firma DT Computersysteme - Dennis Thoben zur Reparatur eingeschickt bzw. angeliefert wird. Die Geräte müssen frei und originalverpackt bei uns eintreffen und werden unfrei wieder ausgeliefert. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.
8.6 Gewährleistungsansprüche gegen die Firma DT Computersysteme - Dennis Thoben stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar bzw. dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Firma DT Computersysteme - Dennis Thoben abgetreten werden.
8.7 Unabhängig vom Rechtsgrund ist eine weitergehende Haftung der Firma DT Computersysteme - Dennis Thoben beschränkt auf den Kaufpreis [ohne Umsatzsteuer]. Die Firma DT Computersysteme - Dennis Thoben haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden sowie für aufgezeichnete Daten. Unberührt davon bleibt die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§ 9
Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur
Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich
etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel, behält sich der Verkäufer das
Eigentum an seinen Warenlieferungen, die nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen, vor.
9.2 Der Verkäufer tritt hiermit die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware des Verkäufers nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung dem Verkäufer ab. Im anderen Falle, d. h. beim Zusammentreffen der Vorauszession an mehrere Lieferanten, steht dem Verkäufer ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände.
9.3 Durch Verarbeitung der Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich Verkäufer und Käufer schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimmt. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer.
9.4 Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware.
9.5 Der Käufer kann, solange er seine Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, bis zum Widerruf die Außenstände für sich einziehen. Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zu Weiterverkauf oder Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln.
9.6 Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber; es liegt darin, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrage.
9.7 Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers, die ihm nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen mehr als 20% übersteigt.
§ 10 Zahlung
10.1 Die
Rechnungen sind im Banklastschriftverfahren sowie per bar oder Scheck
zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Aufträge sind schriftlich
einzureichen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des
Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
10.2 Zahlungen des Käufers können trotz anders lautender Bestimmung zunächst auf dessen ältere Schuld angerechnet werden. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so kann die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet werden.
10.3 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht worden sind, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
§ 11
Abtretungsverbot
11.1 Die
Abtretung von Forderungen gegen DT Computersysteme - Dennis Thoben an Dritte
ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt
haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 8 Ziff.
6 dieser AGB handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer
wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der
Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.
§ 12
Haftungsbeschränkung
12.1 Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl
gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt.
§ 13
Geheimhaltung
13.1 Der Käufer
ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von DT
Computersysteme - Dennis Thoben zugänglich werdenden Informationen, die
aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder
Betriebsgeheimnisse von DT Computersysteme - Dennis Thoben erkennbar sind
und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zuhalten, und sie -
soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist -
weder aufzuzeigen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu
verwerten.
§ 14 Anwendbares
Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
14.1 Für diese Geschäftsbeziehung und die
gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma DT Computersysteme - Dennis
Thoben und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist in allen Zahlungsangelegenheiten Rastede, in allen anderen Angelegenheiten ebenfalls Rastede ausschließlich der Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten.
14.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind vielmehr gehalten, die unwirksame Bestimmung durch eine zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichem Streben am nächsten kommt. Ansonsten gilt ersatzweise die gesetzliche Regelung.
14.4
Kundendaten werden gemäß 33 BDSG gespeichert. Der Kunde erklärt seine
ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma DT Computersysteme - Dennis
Thoben per Fax, per e-Mail oder auf postalischem Wege ohne vorherige
Aufforderung übermittelt zu bekommen.